Aufenthalt in einer Wohngemeinschaft (Einzelzimmer)
für alkoholkranke Menschen, die einen stationären
Entzug beansprucht haben, arbeitsfähig und be-
handlungswillig sind.
Sozialtherapeutische Begleitung während der Aufent-
haltsdauer.
Unterstützung bei der Arbeitssuche, Wohnungssuche
und bei Behördenwegen.
Die Dauer des Aufenthaltes ist befristet und richtet
sich nach den Besonderheiten des Einzelnen.
Ziel des Aufenthaltes soll die selbständige Lebens-
führung ohne Alkohol sein. Das Leben in der Wohn-
gemeinschaft bietet Möglichkeiten zur Aufarbeitung
der familiären Situation und Hilfe bei Problemen mit
anderen Personen, das Erlernen von neuen Konflikt-
bewältigungsstrategien und den Aufbau neuer sozialer
Kontakte. Verantwortlichkeiten des Einzelnen während
des Aufenthaltes im Wohnhaus gewährleisten das
Erlernen wichtiger Fähigkeiten, um alleine wohnen
zu können.